Beantworten Sie uns schnell ein paar Fragen und teilen Sie uns damit die notwendigen Informationen zur Eintragung mit.
Wir prüfen die von Ihnen angegebenen Informationen und melden uns, falls Informationen fehlen oder unzureichend sind.
Bei positiver Prüfung nehmen wir die Eintragung für Sie vor und teilen Ihnen die erfolgte Eintragung mit.
Anschließend verwalten wir den Zugang zum Transparenzregister für Sie und sind gleichzeitig Ansprechpartner des Transparenzregisters. Unsere Kanzlei ist jederzeit für Sie ansprechbar.
Praktische Lösungen statt theoretische Beratung. Corestone ist eine auf Wirtschaftsrecht spezialisierte Kanzlei mit Fokus auf Gesellschafts- und Immobilienwirtschaftsrecht mit Sitz in Frankfurt am Main.
Das Transparenzregister wird vom Bundesanzeiger Verlag betrieben und existiert seit 2017
Im Transparenzregister sollen die wirtschaftlich Berechtigten von im Geldwäschegesetz (GwG) näher bezeichneten Gesellschaften und Vereinigungen erfasst werden.
Wirtschaftlich Berechtigte sind all diejenigen natürlichen Personen, die unmittelbar oder mittelbar mehr als 25 % der Kapital- oder Stimmanteile halten oder auf vergleichbare Weise Kontrolle ausüben.
Die im GwG genannten Gesellschaften und Vereinigungen sind:
– Juristische Personen des Privatrechts (z.B. GmbH, AG);
– eingetragene Personengesellschaften (z.B. KG, GmbH & Co. KG);
– Nichtrechtsfähige Stiftungen, wenn der Stiftungszweck aus Sicht des Stifters eigennützig ist;
– Rechtsgestaltungen, die solchen Stiftungen in ihrer Struktur und Funktion entsprechen; sowie
– Trusts.
Mitteilungspflichtig sind die transparenzpflichtigen Rechtseinheiten selbst. Die Pflicht geht somit auf das vertretungsberechtigte Organ über (GmbH Geschäftsführer).
Für weitere Informationen verweisen wir auf die Homepage des Transparenzregisters (www.transparenzregister.de). Dort können Sie unter „Fragen & Antworten“ weitergehende Hinweise nachlesen.
Die Nichteintragung ist eine Ordnungswidrigkeit und wir vom Bundesverwaltungsamt gem. § 56 GwG verfolgt. Bisher verhängte Bußgelder können auf der Homepage des Bundesverwaltungsamtes nachgesehen werden.
Aktiengesellschaften, SE und KGaA: 31. März 2022
GmbH, UG (haftungsbeschränkt), Partnerschaftsgesellschaften und Genossenschaften: 30. Juni 2022
Alle anderen Gesellschaftsformen: 31. Dezember 2022