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Änderungen
Sie sind bereits registriert, aber Ihre Daten haben sich geändert? Wir übernehmen gerne die Änderungen für Sie.  Jetzt für NUR:
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Wir überprüfen die Richtigkeit von bereits vorgenommenen Eintragungen und Korrekturen

So funktioniert's

Schritt 01

Fragen beantworten

Beantworten Sie uns schnell ein paar Fragen und teilen Sie uns damit die notwendigen Informationen zur Eintragung mit.

Schritt 02

Wir prüfen Ihre Angaben und schicken Ihnen eine Auftragsbestätigung

Wir prüfen die von Ihnen angegebenen Informationen und melden uns, falls Informationen fehlen oder unzureichend sind.
Bei positiver Prüfung nehmen wir die Eintragung für Sie vor und teilen Ihnen die erfolgte Eintragung mit.

Schritt 03

Wir kümmern uns um alles und sind jederzeit Ansprechpartner

Anschließend verwalten wir den Zugang zum Transparenzregister für Sie und sind gleichzeitig Ansprechpartner des Transparenzregisters. Unsere Kanzlei ist jederzeit für Sie ansprechbar.

Über die Kanzlei

Praktische Lösungen statt theoretische Beratung. Corestone ist eine auf Wirtschaftsrecht spezialisierte Kanzlei mit Fokus auf Gesellschafts- und Immobilienwirtschaftsrecht mit Sitz in Frankfurt am Main.

FAQs

Was ist das Transparenzregister und wer muss sich (wie) eintragen lassen?

  • Das Transparenzregister wird vom Bundesanzeiger Verlag betrieben und existiert seit 2017

  • Im Transparenzregister sollen die wirtschaftlich Berechtigten von im Geldwäschegesetz (GwG) näher bezeichneten Gesellschaften und Vereinigungen erfasst werden.

  • Wirtschaftlich Berechtigte sind all diejenigen natürlichen Personen, die unmittelbar oder mittelbar mehr als 25 % der Kapital- oder Stimmanteile halten oder auf vergleichbare Weise Kontrolle ausüben.

  • Die im GwG genannten Gesellschaften und Vereinigungen sind:
    – Juristische Personen des Privatrechts (z.B. GmbH, AG);
    – eingetragene Personengesellschaften (z.B. KG, GmbH & Co. KG);
    – Nichtrechtsfähige Stiftungen, wenn der Stiftungszweck aus Sicht des Stifters eigennützig ist;
    – Rechtsgestaltungen, die solchen Stiftungen in ihrer Struktur und Funktion entsprechen; sowie
    – Trusts.

  • Mitteilungspflichtig sind die transparenzpflichtigen Rechtseinheiten selbst. Die Pflicht geht somit auf das vertretungsberechtigte Organ über (GmbH Geschäftsführer).

  • Für weitere Informationen verweisen wir auf die Homepage des Transparenzregisters (www.transparenzregister.de). Dort können Sie unter „Fragen & Antworten“ weitergehende Hinweise nachlesen.

Was passiert, wenn die wirtschaftlich Berechtigten nicht eingetragen werden?

Die Nichteintragung ist eine Ordnungswidrigkeit und wir vom Bundesverwaltungsamt gem. § 56 GwG verfolgt. Bisher verhängte Bußgelder können auf der Homepage des Bundesverwaltungsamtes nachgesehen werden.

Bis wann müssen die wirtschaftlich Berechtigten im Transparenzregister eingetragen sein?

  • Aktiengesellschaften, SE und KGaA: 31. März 2022

  • GmbH, UG (haftungsbeschränkt), Partnerschaftsgesellschaften und Genossenschaften: 30. Juni 2022

  • Alle anderen Gesellschaftsformen: 31. Dezember 2022

Haben Sie weitere Fragen?
transparenzregister@corestonelegal.de